Mit diesem branchenübergreifenden Angebot wenden wir uns an Personen z.B. aus Sozial- und Gesundheitsorganisationen, arbeitsmarktorientierten Dienstleistern oder der Weiterbildung, die entweder schon im Bereich Leitung, Organisation, Entwicklung o.ä. tätig sind oder dies anstreben. Sie erwerben hier oder erweitern z.B. ihre betriebswirtschaftliche Qualifikation, rechtliche Kenntnisse, Kenntnisse über Finanzierungsmöglichkeiten und die Rahmenbedingungen des Marktes. Mit dem verhaltens- und methodenorientierten Teil des Lehrgangs runden Sie ihre Führungs- und Methodenkompetenzen ab. Der Lehrgang eignet sich auch für diejjenigen, die erweiterte "Strukturkenntnisse" über die entsprechenden Branchensegmente erwerben wollen.
Der Lehrgang kann mit unserem internen Zertifikat "Sozial- und Gesundheitsmanagement" und/oder mit der bundeseinheitlichen Prüfung "Geprüfte/r FachwirtIn im Gesundheits- und Sozialwesen" vor der IHK/Handelskammer abgeschlossen werden. Der IHK-Abschluss ist auf der Grundlage des sog. "Deutschen Qualifikationsrahmens" (geht auf eine Initiative der EU zurück) als gleichwertig mit einem Bachelor-Abschluss einer Hochschule bewertet.
Mit unserem speziellen - dem Grunde nach seit 1994 bewährten - Ansatz sind wir vor allem auf "Praxisorientierung" ausgerichtet. Das heißt, wir sehen uns vorrangig - im Interesse von Betrieben und Lehrgangsteilnehmern der "Anwendungsorientierung" verpflichtet. Insofern schreiben wir Lehrpläne nicht einfach von Standard-Lehrplänen ab und setzen diese "buchmäßig" um, sondern wir folgen unserem seit 1994 erprobten Konzept, uns an den Bedarfen und Entwicklungen der jeweiligen Branchen zu orientieren.
Teilnahmevoraussetzungen
Der Lehrgang kann sowohl eine Zusatzqualifikation wie auch eine Aufstiegsqualifikation mit sich bringen, d.h. wir sprechen sowohl Menschen an, die bereits über umfangreiche berufliche Qualifikationen - z.B. einen Hochschulabschluss oder anderweitige Aus- oder Fortbildungsabschlüsse - besitzen wie auch Menschen, für die die Lehrgangsteilnahme ein wichtiger Baustein für die berufliche Aufstiegs- bzw. Entwicklungsorientierung darstellt.
Einschlägige Erfahrungen aus Sozial- und Gesundheitsorganisationen oder Verwaltungen sollten in der Regel in ausreichendem Umfang vorliegen. Angesprochen sind insofern z.B. Diplom-Sozialpädagogen/-innen, Diplom-Pädagogen/-innen, ErzieherInnen, Gesundheits-, Kranken- und Altenpflegekräfte, Arzt- bzw. ZahnarztfachhelferInnen, Personen aus Heilhilfsberufen, Pharmazeutisch-Technische Assistenten/-innen, Medizinisch-Technische Assistenten/-innen, Chemisch-Technische Assistenten/-innen, KosmetikerInnen, OptikerInnen, PharmaberaterInnen, Orthopädie- technikerInnen, Sozialversicherungsfachangestellte sowie Personen mit kaufmännischer Berufsausbildung und/oder Erfahrung aus dem Gesundheits- und Sozialwesen.
Die Aufzählung kann nicht abschließend sein. Auch können Teile des Lehrgangs für Personen von Interesse sein, die nicht zur Kernzielgruppe des Lehrgangs zählen. Beispielsweise für Betriebs- oder Verwaltungswirte, die in Organisationen des Sozial- oder Gesundheitsbereichs tätig sind oder tätig zu werden beabsichtigen.
Für diejenigen, die den IHK-Abschluss Geprüfte/r FachwirtIn im Gesundheits- und Sozialwesen" anstreben, sind die folgenden Zulassungsvoraussetzungen zu beachten. Diese müssen nicht bereits zu Beginn des Lehrgangs bei uns erfüllt werden, sondern müssen zum Zeitpunkt der Prüfung voraussichtlich erreicht werden können.
Auszug aus der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen vom 21. Juli 2011:
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung wird zugelassen: 1. wer eine mit erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach Berufsbidungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjähre Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkanntenk kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die in den Zulassungsregelungen geforderte "einschlägige" Berufspraxis bezieht sich auf Tätigkeiten in den mit dem Fortbildungsabschluss angestrebten Arbeitsfeldern. Weil insbesondere die Frage der "Einschlägigkeit" von Berufserfahrungen nicht immer leicht zu klären ist, empfehlen wir Ihnen bei Zweifeln, uns anzusprechen, da wir in diesem Bereich über viele Jahre Erfahrungen - auch mit der Handhabungspraxis der verschiedenen Kammern - verfügen.
Ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten einer beruflichen Weiterbildung finden Sie auf unserer Webseite und zwar
hier.
Über die Bildungsprämie des Bundes kann beispielsweise u.U. eine Förderung in Höhe von 500,00 EUR erfolgen:
Bildungsprämie des Bundes
Auch die je nach Bundesland unterschiedlichen ESF-Förderprogramme können in Frage kommen. Weitere Informationen zu dem entsprechenden in Hamburg relevanten Förderprogramm - eine Förderung bis zu 750,00 EUR ist möglich - finden Sie
hier