Wer im sozialpädagogischen Berufsfeld tätig ist, aber keine einschlägige Ausbildung dafür hat, kann bei Erfüllung bestimmter Zulassungsvoraussetzungen eine sogenannte Externenprüfung zum Erwerb des staatlichen Berufsabschlusses als ErzieherIn oder SozialassistentIn/Sozialpädagogische/r AssistentIn absolvieren. Die Vorbereitung darauf kann berufsbegleitend z.B. durch die Teilnnahme an einem unserer Lehrgänge erfolgen. In unseren seit 1994 erprobten Lehrgängen unterstützen wir Ihre Vorbereitung auf diese Prüfung. Ergänzend müssen Sie Zeit für Arbeitsgruppen und individuelles Lernen einplanen. Wir unterrichten - in sehr unterschiedlichem Maße - in fast allen Bereichen, die in der staatlichen Prüfung gefordert werden.
Teilnahmevoraussetzungen
Grundsätzlich kann an diesem Lehrgang jede/r teilnehmen, die/der am Erwerb umfassender sozialpädagogischer Kenntnisse interessiert ist. In der Regel werden aber Personen teilnehmen, die einen staatlichen Berufsabschluss als "ErzieherIn" oder "Sozialpädagogische/r AssistentIn" bzw. "SozialassistentIn" via Externenprüfung/Nichtschülerprüfung anstreben. In dem Fall sind in der Regel die Zulassungsvoraussetzungen des Wohnortbundeslandes zu beachten, weil ein Rechtsanspruch auf Prüfungszulassung i.d.R. nur für dieses Bundesland gegeben ist. Die Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Prüfung unterscheiden sich zwischen den Bundesländern zum Teil erheblich und weisen meist hinsichtlich vieler Teilvoraussetzungen Ermessensspielraum der Zulassungsbehörden aus. Aufgrund der Komplexität des Themas und der unterschiedlichen Regelungen je nach Bundesland müssen wir an dieser Stelle auf unsere für verschiedene Bundesländer vorliegenden Infohefte, und/oder individuelle Beratungen und/oder die staatlichen Zulassungsbehörden verweisen.
Da wir unsere Lehrgänge an allen Veranstaltungsorten weitestgehend einheitlich durchführen, spielt es im Hinblick auf Ihre Wahl des Veranstaltungsortes keine Rolle, in welchem Bundesland Sie die Prüfung ablegen wollen/müssen.
Abschluss/Anerkennung
Staatl. Abschluss "ErzieherIn" oder "Sozialpäd. Assist." oder "Sozialpäd. Fachkraft (itb)"
Die Prüfungsgebühren für die staatlichen Abschlüsse werden von den jeweils zuständigen Landesbehörden festgelegt und den Teilnehmern in Rechnung gestellt. Die Gebührenhöhe variiert je nach angestrebtem Abschluss und Bundesland und kann sich erheblich zwischen den Bundesländern unterscheiden (Beispiele 2018: Hamburg 363,00 EUR für "ErzieherIn"/297,00 EUR für "Sozpäd. AssistentIn"/Mecklenburg-Vorpommern jeweils 230,00 EUR für jede Teilprüfung, also 690,00 EUR für 3 Teilprüfungen. Bei Förderung der Weiterbildung über Bildungsgutschein sind die Prüfungsgebühren in den von den Kostenträgern gezahlten Lehrgangsgebühren enthalten.
Maßnahmenr. Arbeitsagentur
Wird beantragt, sobald erster gültiger Bildungsgutschein hier vorliegt
Fördermöglichkeit AZAV
ja
Fördermöglichkeit AFBG
ja
Weitere Fördermöglichkeiten
Ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten einer beruflichen Weiterbildung finden Sie auf unserer Webseite und zwar
hier.
Über die Bildungsprämie des Bundes kann beispielsweise u.U. eine Förderung in Höhe von 500,00 EUR erfolgen:
Bildungsprämie des Bundes
Auch die je nach Bundesland unterschiedlichen ESF-Förderprogramme können in Frage kommen. Weitere Informationen zu dem entsprechenden in Hamburg relevanten Förderprogramm - eine Förderung bis zu 750,00 EUR ist möglich - finden Sie
hier