Für die Tätigkeit eines Berufsbetreuers gibt es weder ein standardisiertes Berufsbild noch eine standardisierte Qualifikationsgrundlage. Entsprechend finden sich in diesem Tätigkeitsbereich Menschen mit sehr unterschiedlichen Qualifikationen.
Mit diesem Lehrgang vermitteln wir denen, die in diesem Arbeitsfeld tätig sind oder tätig werden wollen, eine fundierte Grundlage. Damit verbessern Sie Ihre Chancen "im Markt". Zielgruppe sind selbstständige BetreuerInnen, MitarbeiterInnen in Betreuungsvereinen, bei freien Trägern oder auch MitarbeiterInnen der Betreuungsbehörden sowie Personen, die in Wohn- und Altenheimen arbeiten und dort mit betreuungsrechtlichen Angelegenheiten befasst sind.
Inhalte sind u.a.: Aufgaben und Stellung des Betreuers und Verfahrenspflegers, Betreuungsplanung und -organisation, Berichts- und Abrechnungspflicht, Grundlagen des Zivilrechts, Datenschutzrecht, Sozialrecht, Heimrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Insolvenzrecht/-vermeidung, Mahn-, Klage- und Vollstreckungsrecht, Schuldnerberatung, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Unterbringung und unteerbringungsähnliche Maßnahmen, berufsfeldspezifische Kommunikation, Verhandlungsführung, Konflikttraining, Moderation, Selbst- und Zeitmanagement, Krankheitsbilder in der Betreuung, Existenzgründung, Qualitätsmanagement.
Teilnahmevoraussetzungen
Es gibt keine einheitlichen und standardisierten schulischen oder beruflichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit als Berufs- oder Vereinsbetreuer. Gute Voraussetzungen bringen aber erfahrungsgemäß z.B. Personen mit pflegerischem, sozialpädagogischem, betriebswirtschaftlichem oder juristischem Hintergrund und/oder umfassender und vielfältiger Lebenserfahrung mit. Angesprochen sind mit diesem Lehrgangsangebot sowohl schon im Berufsfeld tätige Berufs- oder VereinsbetreuerInnen bzw. MitarbeiterInnen aus Betreuungsbehörden oder Wohn- und Pflegeheimen sowie auch (künftige) BerufseinsteigerInnen.
Wird beantragt, sobald erster gültiger Bildungsgutschein hier vorliegt
Fördermöglichkeit AZAV
ja
Fördermöglichkeit AFBG
nein
Weitere Fördermöglichkeiten
hier Ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten einer beruflichen Weiterbildung finden Sie auf unserer Webseite und zwar
hier.
Über die Bildungsprämie des Bundes kann beispielsweise u.U. eine Förderung in Höhe von 500,00 EUR erfolgen:
Bildungsprämie des Bundes
Auch die je nach Bundesland unterschiedlichen ESF-Förderprogramme können in Frage kommen. Weitere Informationen zu dem entsprechenden in Hamburg relevanten Förderprogramm - eine Förderung bis zu 750,00 EUR ist möglich - finden Sie