Der Arbeitsmarkt im sozialpädagogischen Bereich ist aktuell sehr gut und alle bekannten Prognosen weisen darauf hin, dass dies auch zumindest auf mittlere Sicht so bleiben wird.
Ein erster berufsqualifizierender Abschluss in diesem Arbeitsfeld stellt in vielen Bundesländern (die Ausbildungen in den sozialpädagogischen Berufen sind landesrechtlich geregelt) der Abschluss als "Sozialpädagogische/r AssistentIn" bzw. "SozialassistentIn" dar.
Mit diesem Abschluss besteht zum Beispiel die Möglichkeit, in Kindertageseinrichtungen als sogenannte Zweitkraft (neben der Gruppenleitung) zu arbeiten. Auch in vielen anderen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern bestehen mit diesem Abschluss gute Beschäftigungsmöglichkeiten.
Im Rahmen unseres langjährigen - seit 1994 - Engagements als Anbieter von berufsbegleitenden Lehrgängen zur Vorbereitung auf sogenannte Externenprüfungen in den sozialpädagogischen Berufen treffen wir immer wieder auf Personen, für die nach unserer Einschätzung und/oder aufgrund der jeweiligen persönlichen Rahmenbedingungen eine Vollzeitfortbildung sinnvoller erscheint bzw. für die nur eine schulische Ausbildung oder Umschulung in Betracht kommt.
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Externenprüfung in Hamburg im Hinblick auf den Abschluss Staatlich anerkannte/r Sozialpädagogische/r AssistentIn ist ein Realschulabschluss oder ein diesem vergleichbarer Abschluss. In Ausnahmefällen kann die für die Zulassung zuständige Behörde andere Vorbildungen als gleichwertig anerkennen. Weiterhin werden für die Zulassung zu einer Externenprüfung einschlägige sozialpädagogische Berufserfahrungen in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung im Umfang von 32 Wochen sowie eine angemessene Vorbereitung auf die Prüfung erwartet. Da diese Fortbildung/Umschulung so aufgebaut ist, dass die geforderte Berufspraxis als Praktikum in den Veranstaltungszeitraum integriert ist, werden die zuletzt genannten Voraussetzungen über die Lehrgangsteilnahme erreicht. Vorhergehende sozialpädagogische Berufserfahrungen sind wünschenswert, aber nicht Bedingung. Da in Hamburg im Rahmen der Externenprüfung Englisch als Prüfungsfach vorgesehen ist und im Rahmen dieser Fortbildung/Umschulung nur berufsbezogener Ergänzungsunterricht stattfindet, ist es in der Regel unabdingbar, dass zu Beginn des Lehrgangs bereits Englisch-Kenntnisse vorhanden sind. Wenn die Prüfung z.B. im Bundesland Schleswig-Holstein oder Niedersachsen abgelegt wird, kann die Fremdsprachenprüfung statt in Englisch ersatzweise auch in einer anderen Sprache erfolgen. Von der Hamburger Schulbehörde werden aktuell in der Regel nur Personen für die Prüfung in Hamburg zugelassen, die einen Wohnsitz in Hamburg nachweisen. Eine Teilnahme von Personen mit Wohnsitz in anderen Bundesländern ist möglich, aber es sind dann die speziellen Zulassungsregelungen des jeweiligen Wohnortbundeslandes zu beachten.
Ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten einer beruflichen Weiterbildung finden Sie auf unserer Webseite und zwar
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Über die Bildungsprämie des Bundes kann beispielsweise u.U. eine Förderung in Höhe von 500,00 EUR erfolgen:
Bildungsprämie des Bundes
Auch die je nach Bundesland unterschiedlichen ESF-Förderprogramme können in Frage kommen. Weitere Informationen zu dem entsprechenden in Hamburg relevanten Förderprogramm - eine Förderung bis zu 750,00 EUR ist möglich - finden Sie
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