Hintergrund für diese Weiterbildung ist die schon seit einigen Jahren andauernde und voraussichtlich auch nicht so schnell endende Personalknappheit in den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, die die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) in Hamburg dazu veranlasst hat, den Kreis derjenigen Personen, die auch ohne Einzelfallprüfung in einer Kita tätig werden dürfen, zu erweitern. Aufgrund der von der Behörde definierten "Fallgruppe 2" können nunmehr (die Regelung vom 01.04.17, die zunächst eine Befristung bis 30.09.19vorsah, wurde inzwischen um ein Jahr verlängert) auch Personen mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss oder Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, KinderkrankenpflegerInnen und Hebammen in einer Kita eingesetzt werden. Wenn sie an einer Qualifizierung in Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie im Umfang von mindestens 160 Stunden teilgenommen haben.
Mit dieser Weiterbildung machen wir ein entsprechendes Angebot. Das natürlich auch für andere an den Inhalten interessierte Personen offen ist.
Teilnahmevoraussetzungen
Grundsätzlich ist die Teilnahme an dieser Weiterbildung nicht an formale Voraussetzungen gebunden. Vorrangig konzipiert ist sie für Personen, die aufgrund der sog. Hamburger "POSITIVLISTE" vom 01.04.17 eine 160 Stunden umfassende Fortbildung in Kindheitspädagogik und Entwicklungspsychologie nachweisen müssen, um in einer Kita tätig werden zu können.
Dies trifft auf Personen mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss oder einem der folgenden Berufsabschlüsse zu: Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, Kinderkrankenpflege, Hebamme
Ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten einer beruflichen Weiterbildung finden Sie auf unserer Webseite und zwar
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Über die Bildungsprämie des Bundes kann beispielsweise u.U. eine Förderung in Höhe von 500,00 EUR erfolgen:
Bildungsprämie des Bundes
Auch die je nach Bundesland unterschiedlichen ESF-Förderprogramme können in Frage kommen. Weitere Informationen zu dem entsprechenden in Hamburg relevanten Förderprogramm - eine Förderung bis zu 750,00 EUR ist möglich - finden Sie
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