Der Arbeitsmarkt im sozialpädagogischen Bereich ist aktuell sehr gut und alle bekannten Prognosen weisen darauf hin, dass dies auch zumindest auf mittlere Sicht so bleiben wird.
Ein erster berufsqualifizierender Abschluss in diesem Arbeitsfeld stellt in vielen Bundesländern (die Ausbildungen in den sozialpädagogischen Berufen sind landesrechtlich geregelt) der Abschluss als "Sozialpädagogische/r AssistentIn" bzw. "SozialassistentIn" dar.
Mit diesem Abschluss besteht zum Beispiel die Möglichkeit, in Kindertageseinrichtungen als sogenannte Zweitkraft (neben der Gruppenleitung) zu arbeiten. Auch in vielen anderen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern bestehen mit diesem Abschluss gute Beschäftigungsmöglichkeiten.
Im Rahmen unseres langjährigen - seit 1994 - Engagements als Anbieter von berufsbegleitenden Lehrgängen zur Vorbereitung auf sogenannte Externenprüfungen in den sozialpädagogischen Berufen treffen wir immer wieder auf Personen, für die nach unserer Einschätzung und/oder aufgrund der jeweiligen persönlichen Rahmenbedingungen eine Vollzeitfortbildung sinnvoller erscheint bzw. für die nur eine schulische Ausbildung oder Umschulung in Betracht kommt.
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Externenprüfung in Hamburg im Hinblick auf den Abschluss Staatlich anerkannte/r Sozialpädagogische/r AssistentIn ist ein Realschulabschluss oder ein diesem vergleichbarer Abschluss. In Ausnahmefällen kann die für die Zulassung zuständige Behörde andere Vorbildungen als gleichwertig anerkennen. Weiterhin werden für die Zulassung zu einer Externenprüfung einschlägige sozialpädagogische Berufserfahrungen in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung im Umfang von 32 Wochen sowie eine angemessene Vorbereitung auf die Prüfung erwartet. Da diese Fortbildung/Umschulung so aufgebaut ist, dass die geforderte Berufspraxis als Praktikum in den Veranstaltungszeitraum integriert ist, werden die zuletzt genannten Voraussetzungen über die Lehrgangsteilnahme erreicht. Vorhergehende sozialpädagogische Berufserfahrungen sind wünschenswert, aber nicht Bedingung. Da in Hamburg im Rahmen der Externenprüfung Englisch als Prüfungsfach vorgesehen ist und im Rahmen dieser Fortbildung/Umschulung nur berufsbezogener Ergänzungsunterricht stattfindet, ist es in der Regel unabdingbar, dass zu Beginn des Lehrgangs bereits Englisch-Kenntnisse vorhanden sind. Wenn die Prüfung z.B. im Bundesland Schleswig-Holstein oder Niedersachsen abgelegt wird, kann die Fremdsprachenprüfung statt in Englisch ersatzweise auch in einer anderen Sprache erfolgen. Von der Hamburger Schulbehörde werden aktuell in der Regel nur Personen für die Prüfung in Hamburg zugelassen, die einen Wohnsitz in Hamburg nachweisen. Eine Teilnahme von Personen mit Wohnsitz in anderen Bundesländern ist möglich, aber es sind dann die speziellen Zulassungsregelungen des jeweiligen Wohnortbundeslandes zu beachten.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am flexiblen, hybriden Unterricht Übersicht: Als ein von Microsoft zertifizierter, akademischer Bildungsbetrieb nutzen wir Microsoft Education, auf Basis von Office365/Microsoft365. Die Hardwareanforderungen für eine sehr gute Lernerfahrung sind nicht sonderlich hoch. In der Regel werden die Anforderungen von allen PCs, die im Verlauf der letzten 5 Jahre erworben wurden, erfüllt. Für einen optimalen Austausch mit den Dozenten:innen und den anderen Lernenden empfiehlt sich eine Kamera und in jedem Fall Lautsprecher und Mikrofon, die in Summe immer zur Basisausstattung von Laptops, Tablets oder Smartphone gehören. Ein Internetanschluss mit einer Bandbreite von 16 Mbit/s in der Regel ausreichend (ggf. abweichend bei mehreren Nutzern/Kindern im gleichen Haushalt. Unsicher? Dann sprich uns gerne an.
Details für PC: Hardwareanforderungen für Windows-Systeme Computer und Prozessor: Mindestens 1,6 GHz (oder höher), 2-Core-Prozessor Arbeitsspeicher: 4,0 GB RAM Festplatte: 3,0 GB verfügbarer Speicherplatz Anzeige: Bildschirmauflösung von 1024 x 768 Pixel Grafikkarte: Grafikhardwarebeschleunigung erfordert DirectX 9 oder höher, mit WDDM 2.0 oder höher für Windows 10 Betriebssystem: Windows 10 Video: USB 2.0-Videokamera (oder interne Kamera)
Details für mobile Endgeräte
Generell ist Teams kompatibel mit IOS- & Android-Smartphones und Tablets. Bei IOS ist der Support auf die beiden neuesten Hauptversionen beschränkt. Bei Android ist der Support auf die letzten vier Hauptversionen begrenzt.
Details für MAC Hardwareanforderungen für Mac-Systeme Computer und Prozessor: Intel Core Duo-Prozessor Arbeitsspeicher: 4,0 GB RAM Festplatte: 1,5 GB verfügbarer Speicherplatz Anzeige Bildschirmauflösung: 1280x800 oder höher Betriebssystem Eine der drei neuesten Versionen von macOS. VoIP: Kompatibles Mikrofon und Lautsprecher, Headset mit Mikrofon oder entsprechendes Gerät Videoanrufe und Besprechungen: Erfordert einen Prozessor mit zwei Kernen. Für eine höhere Auflösung und Bildfrequenz bei der Video-/Bildschirmfreigabe wird ein Prozessor mit vier Kernen oder mehr empfohlen.
Methoden
Je nach Themengebiet arbeiten die Dozenten mit Methoden wie Lehrgespräch, Fallbeispielen, Kleingruppenarbeit, Rollenspiel u.a.
Hybride oder online Veranstaltungen können bei Bedarf aufgezeichnet und beliebig oft angesehen werden. So lernt man zeitlich und örtlich flexibel.
Medien
Alle in der Weiterbildung üblicherweise verwendeten Medien wie Flipchart, Whiteboard, Pinnwand, Overhead oder Beamer stehen in Präsenz zur Verfügung. In hybriden oder online Veranstaltungen setzen wir, als anerkannter akdademischer Bildungsträger, auf unseren erfolgreichen itb-LernHub auf Basis von Microsoft Education (TEAMS, SharePoint Online, Forms und Co.).
Bei Anmeldung über eine Firma, Agentur für Arbeit, Jobcenter sowie Renten- und Unfallversicherungsträger können
Sie sich nur über ein Anmeldeformular in schriftlicher Form anmelden