Der/die geprüfte/r WirtschaftsfachwirtIn ist eine Fortbildung nach § 53 BBiG und ist anders als alle anderen Fachwirtabschlüsse nicht branchenbezogen, sondern branchenübergreifend ausgerichtet. Der Abschluss ermöglichst es insbesondere denjenigen einen Fachwirtschaftsabschluss zu machen, für deren Branche es keine spezifische Fortbildungsmöglichkeit gibt oder die dafür noch nicht die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Mitunter entscheiden sich Interessenten aber auch für diesen Abschluss, weil sie sich branchenmäßig nicht weitergehend festlegen wollen.
Ziele der Fortbildung sind u.a. die Vermittlung weitergehender betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Kompetenzen sowie von Werkzeugen für Entwicklungsaufgaben, Führung und Zusammenarbeit. Der überwiegende Teil der Inhalte des Lehrgangs ist mit anderen Fachwirtfortbildungen identisch. Deshalb führen wir den Lehrgang auch zu einem erheblichen Teil in Kombination mit unserem Lehrgang "Geprüfte/r FachwirtIn im Gesundheits- und Sozialwesen" durch.
Eine Auswahl der Inhalte: Rechtsformen, Organisation, Steuern, Finanzbuchführung, Kosten- und Leistungsrechnung, Budgetierung und Controlling, Investition und Finanzierung, Personalwirtschaft, Qualitätsmanagement, Marketing, Vertriebsmanagement, Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Kommunikations- und Führungskompetenz
Teilnahmevoraussetzungen
Grundsätzlich kann an diesem Lehrgang jede/r teilnehmen, für die/den die zu vermittelnden Kenntnisse von Interesse sind. Insofern gibt es keine Zulassungsbeschränkungen, wobei ggf. individuell geklärt werden müsste, ob eine Teilnahme sinnvoll erscheint und möglich ist. In der Regel werden Sie aber mit der Lehrgangsteilnahme den staatlichen Abschluss als "Geprüfte/r WirtschaftsfachwirtIn" erwerben wollen, so dass die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der maßgeblichen Fortbildungsprüfungsverordnung zu beachten sind. Diese sehen wie folgt aus.
Auszug aus der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin vom 26. August 2008, geändert durch Artikel 34 der zweiten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 25. August 2009"
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. die abgelegte Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatz 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin
nach § 1 Abs. 2 haben.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
WICHTIG: Die Voraussetzungen für die Zulassung zur IHK-Prüfung müssen nicht schon zu Lehrgangsbeginn gegeben sein, sondern zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung. Eine Zulassung zur Prüfung erfolgt i.d.R. - unter Vorbehalt - auch, wenn die Voraussetzungen zum tatsächlichen Zeitpunkt der Prüfung voraussichtlich gegeben sein werden.
Abschluss/Anerkennung
Geprüfte/r WirtschaftsfachwirtIn (IHK); mit Hinweis auf Zuordnung zum Level 6 nach DQR/EQR
Die genannten Prüfungsgebühren beziehen sich auf den Stand 08/2018 bei der Handelskammer Hamburg. Bei anderen Kammern oder zu einem späteren Zeitpunkt können andere Gebühren gelten. Das liegt nicht in unserem Einflussbereich. Bei Förderung über Bildungsgutschein werden diese Kosten von uns aus beglichen. In anderen Fällen sind sie direkt an die prüfende Kammer zu zahlen.
Sonstige Kosten
Unsere Dozenten werden Ihnen in der Regel Scripte zu den jeweiligen Veranstaltungen in elektronischer Form oder in Paperiform zur Verfügung stellen. Zusätzlich sollten Sie mit Kosten für einige Lehrbücher in Höhe von ca. 200,00 EUR rechnen.
Maßnahmenr. Arbeitsagentur
Wird beantragt, sobald erster gültiger Bildungsgutschein hier vorliegt
Fördermöglichkeit AZAV
ja
Fördermöglichkeit AFBG
ja
Weitere Fördermöglichkeiten
Ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten einer beruflichen Weiterbildung finden Sie auf unserer Webseite und zwar
hier.
Über die Bildungsprämie des Bundes kann beispielsweise u.U. eine Förderung in Höhe von 500,00 EUR erfolgen:
Bildungsprämie des Bundes
Auch die je nach Bundesland unterschiedlichen ESF-Förderprogramme können in Frage kommen. Weitere Informationen zu dem entsprechenden in Hamburg relevanten Förderprogramm - eine Förderung bis zu 750,00 EUR ist möglich - finden Sie
hierBildungsprämie des Bundes
Auch die je nach Bundesland unterschiedlichen ESF-Förderprogramme können in Frage kommen. Weitere Informationen zu dem entsprechenden in Hamburg relevanten Förderprogramm - eine Förderung bis zu 750,00 EUR ist möglich - finden Sie
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